Benutzung von Archivalien des Kreisarchivs

Die vom Kreisarchiv Barnim verwahrten Archivbestände können von jeder Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, benutzt werden, soweit gesetzliche Bestimmungen und die Archivsatzung des Landkreises Barnim dem nicht entgegensteht. Die Benutzung erfolgt nach der Genehmigung des Benutzungsantrages durch persönliche Einsichtnahme in den Räumen des Kreisarchivs. Zur Auswahl der Archivalien entsprechend dem jeweiligen Anliegen stehen dem Bürger verschiedenste Findhilfsmittel zur Verfügung. Die Benutzer werden außerdem bei Bedarf von den Archivmitarbeitern zur weiteren Quellenlage beraten. Die Benutzung des Kreisarchivs erfolgt immer auf Antrag und nach Genehmigung durch das Kreisarchiv. Der Benutzungsantrag kann im Vorfeld des Besuches an das Kreisarchiv gesendet oder vor Ort im Kreisarchiv gestellt werden. Nach Aufforderung des Archivs sind vor Einsichtnahme in einzelne Archivalien Nachweise zu erbringen. Personenbezogenes Archivgut kann gemäß §10 Absatz 3 BbArchivG mit Schutzfristen belegt sein, die unter Umständen auf Antrag verkürzt werden können. Näheres zur Benutzung von Archivbeständen regelt die Benutzungsordnung des Kreisarchivs Barnim, die Bestandteil der Archivsatzung des Landkreises Barnim ist.
Die Benutzung von Archivalien des Kreisarchivs ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Formulare zum Download
Onlinezugang
Benutzer und Benutzerinnen können sich vor einem Besuch online über die Bestände des Kreisarchivs informieren.
Finbuch.net
Archivportal-D
Archivalien
Weitere Archivalien zu unserem Archivsprengel können sich auch in anderen Archiven befinden:
Bundesarchiv
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
https://gsta.preussischer-kulturbesitz.de/
Brandenburgische Landeshauptarchiv
Landesarchiv Berlin